Tempolimit in Materborn
Als in Deutschland am 01.09.1957 das Tempolimit für geschlossene Ortschaften eingeführt wurde, stellte man überall entsprechende Ortseingang-Schilder auf, um dem Autofahrer anzuzeigen, das ab hier nur noch 50 Stundenkilometer erlaubt sind. Hier sehen wir die damalige „Zuständigkeit“ des Klever Ortsteils Materborn.
(Foto gezeigt von Peter Nengel)