Tempolimit in Materborn

Als in Deutschland am 01.09.1957 das Tempolimit für geschlossene Ortschaften eingeführt wurde, stellte man überall entsprechende Ortseingang-Schilder auf, um dem Autofahrer anzuzeigen, das ab hier nur noch 50 Stundenkilometer erlaubt sind. Hier sehen wir die damalige „Zuständigkeit“ des Klever Ortsteils Materborn.

Tempolimit in Materborn
(Foto gezeigt von Peter Nengel)